Terms & Conditions
Stand: 10.04.2026
Version 1.1
1. Geltungsbereich
Diese Terms & Conditions gelten ergänzend zu dem jeweils angenommenen Angebot für sämtliche von Horizon Estates bzw. dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Konzeption, Produktion, Bereitstellung und Betreuung von Kampagnen, Creatives, Landingpages, Formularen, Lead-Prozessen und damit verbundenen Marketingmaßnahmen.
Im Fall von Widersprüchen zwischen Angebot und diesen Terms & Conditions gehen die individuell im Angebot getroffenen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
Nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Creative-Varianten, zusätzliche Schnittfassungen, weitere Formatadaptionen, zusätzliche Funnel-Seiten, erweiterte Automationen, zusätzliche Kampagnen, zusätzliche Plattformen, Re-Shootings, zusätzliche Abstimmungsschleifen oder sonstige Zusatzleistungen.
3. Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung
Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen auf Basis des abgestimmten Konzepts und Briefings.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl an Leads, keine bestimmte Conversion Rate, keine bestimmte Reichweite, keinen bestimmten Umsatz und keine bestimmten Kosten pro Ergebnis.
Leistungen im Zusammenhang mit Drittplattformen, insbesondere Meta, CRM-Systemen, Formularsystemen, Hosting-Anbietern, Tracking- oder Automations-Tools, erfolgen ausschließlich im Rahmen der zum Zeitpunkt der Umsetzung bestehenden technischen und rechtlichen Möglichkeiten.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge, Ansprechpartner und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Dies umfasst insbesondere:
- rechtzeitige Bereitstellung von Briefings, Logos, CI-Vorgaben, Texten, Bildmaterial und Zugangsdaten
- Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners
- rechtzeitige und klare Freigaben
- gebündelte und intern abgestimmte Feedbacks
- Bereitstellung der technischen Voraussetzungen auf Kundenseite
Verzögerungen, Mehraufwände oder Leistungseinschränkungen, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden.
5. Projektablauf und Zeitplanung
Angegebene Liefer- und Umsetzungsfristen beruhen auf dem bei Angebotsannahme bekannten Projektstand und setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.
Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, gelten Zeitangaben als voraussichtliche Planungswerte.
Verzögerungen infolge verspäteter Freigaben, verspäteter Feedbacks, nachträglicher Änderungswünsche, fehlender Inhalte, technischer Probleme bei Drittanbietern oder sonstiger Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
6. Produktionsbedingungen
Produktionsleistungen erfolgen auf Grundlage des abgestimmten Konzepts und des vereinbarten Drehtags.
Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich, soweit diese rechtlich zulässig, technisch möglich sowie witterungsbedingt und organisatorisch durchführbar sind. Ein Anspruch auf konkrete Drohnenaufnahmen besteht nicht.
An- und Abfahrt sowie kalkulierte Aufenthaltskosten sind nur insoweit umfasst, wie sie im Angebot ausdrücklich eingeschlossen sind.
Zusätzliche Kosten infolge von Terminverschiebungen, zusätzlichen Produktionstagen, Wiederholungsterminen, Wartezeiten, nicht nutzbaren Drehtagen oder sonstigen vom Kunden veranlassten Änderungen werden gesondert berechnet.
7. Feedback und Korrekturschleifen
Soweit im Angebot nicht anders geregelt, umfasst der vereinbarte Preis ausschließlich die dort ausdrücklich genannte Anzahl an Korrekturschleifen der Video-Creatives.
Eine Korrekturschleife ist ein einmalig gebündelt übermitteltes, intern abgestimmtes Feedback des Kunden zu der jeweils gelieferten Fassung.
Nicht von der Korrekturschleife umfasst sind insbesondere:
- konzeptionelle Änderungen nach bereits erfolgter Freigabe
- Änderungen des Briefings oder der strategischen Ausrichtung
- zusätzliche Hook-Varianten, alternative Bodies, zusätzliche Calls-to-Action
- zusätzliche Exportversionen oder zusätzliche Formate
- Re-Shootings
- Umarbeitungen auf Basis neuer Materialien oder neuer Vorgaben
Nicht fristgerecht eingereichte, weitere Korrekturschleifen oder zusätzlicher Mehraufwand werden mit 100,00 € netto pauschal je Korrekturschleife bzw. nach Aufwand berechnet.
8. Abnahme
Sofern der Kunde nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung wesentliche Mängel in Textform mitteilt oder die vertraglich vorgesehene Rückmeldung (siehe Punkt 7) erteilt, gelten die gelieferten Leistungen als freigegeben bzw. abgenommen.
Unwesentliche Abweichungen, geschmackliche Unterschiede oder rein subjektive Einschätzungen begründen keinen Mangel.
Mit Freigabe oder Abnahme gelten die entsprechenden Leistungen als inhaltlich abgeschlossen.
9. Zusatzleistungen / Out-of-Scope-Leistungen
Leistungen, die über den im Angebot definierten Umfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
Dies gilt insbesondere für:
- zusätzliche Kampagnen
- zusätzliche Versionen, Formate oder Varianten
- zusätzliche Landingpages oder zusätzliche Funnel-Bausteine
- erweiterte Tracking- oder CRM-Setups
- individuelle Automationen
- zusätzliche Korrekturschleifen
- Re-Shootings
- nachträgliche konzeptionelle Änderungen
- erneute Umsetzung nach bereits erfolgter Freigabe
- zusätzliche Abstimmungen, Workshops oder Beratungsleistungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, solche Zusatzleistungen nach Aufwand oder auf Basis eines gesonderten Angebots abzurechnen.
10. Drittplattformen und Drittsysteme
Der Auftragnehmer arbeitet im Rahmen der Leistungserbringung gegebenenfalls mit Drittplattformen und Drittsystemen, insbesondere Meta, CRM-Systemen, Funnel-Tools, Hosting-Anbietern, Tracking-Systemen oder Automationsplattformen.
Für deren Verfügbarkeit, Richtlinien, Freigabeprozesse, Reichweitenmechaniken, technische Einschränkungen, Ausfälle, Sperrungen, Policy-Entscheidungen oder sonstige Maßnahmen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm eingesetzten Konten, Domains, Zahlungsdaten, Plattformzugänge und Systeme funktionsfähig, rechtlich zulässig und ordnungsgemäß eingerichtet sind.
11. CRM-Integration und technische Einbindung
Soweit eine CRM-Integration oder technische Lead-Übergabe Bestandteil des Angebots ist, umfasst diese ausschließlich die im Angebot konkret vereinbarte Standardanbindung an das vom Kunden benannte System.
Nicht umfasst sind insbesondere:
- individuelle Sonderlogiken
- weitergehende CRM-Strukturarbeiten
- Bereinigung bestehender Datenfehler
- tiefgreifende API-Entwicklungen
- Fehlerbehebungen in Fremdsystemen
- Leistungen, die aufgrund fehlender Zugänge, unklarer Anforderungen oder technischer Limitierungen externer Anbieter nicht umsetzbar sind
Der Kunde stellt sämtliche erforderlichen Zugänge, Informationen, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
12. Media Buying und Kampagnenbetreuung
Soweit im Angebot Media Buying, Kampagnenbetreuung oder Optimierung enthalten sind, bezieht sich dies ausschließlich auf die dort genannte Kampagne, Plattform und Laufzeit.
Werbebudgets sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht im Honorar enthalten und gesondert vom Kunden zu tragen.
Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmten Performance-Ergebnisse. Optimierungen erfolgen nach fachlichem Ermessen auf Basis verfügbarer Daten, Plattformsignale und wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit.
13. Zahlungsbedingungen
Sofern im Angebot nicht anders geregelt, gelten die dort ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.
Soweit vereinbart, ist eine Anzahlung mit Angebotsannahme fällig. Der Restbetrag wird mit Lieferung bzw. Bereitstellung der vereinbarten Kampagnen-Assets fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Rechnungen zurückzuhalten.
Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die weitere Bearbeitung, Veröffentlichung, Kampagnenschaltung oder Herausgabe von Endfassungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.
14. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte an den erstellten Endfassungen gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erhält der Kunde einfache Nutzungsrechte an den final abgenommenen und bezahlten Endfassungen für den vereinbarten Zweck.
Nicht umfasst sind Rohmaterial, Projektdateien, offene Dateien, Arbeitsstände, nicht ausgewählte Entwürfe, Zwischenversionen sowie interne Produktionsdateien.
Eine Bearbeitung, Weitergabe oder Weiterlizenzierung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern dies nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
15. Archivierung und Datenhaltung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Rohmaterial, Projektdateien, Arbeitsstände oder sonstige Daten nach Projektabschluss dauerhaft zu archivieren.
Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, können Projektdateien nach Abschluss des Projekts und angemessener Frist gelöscht werden.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, ihm bereitgestellte Endfassungen und Inhalte ordnungsgemäß zu sichern.
16. Referenznutzung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte, finale Creatives und allgemeine Projektergebnisse zu eigenen Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, insbesondere auf Website, Social Media, in Präsentationen oder Pitch-Unterlagen, sofern der Kunde dem nicht vorab ausdrücklich schriftlich widerspricht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
17. Kündigung / Projektabbruch / Verschiebung
Wird ein Projekt nach Beauftragung, aber vor vollständiger Leistungserbringung durch den Kunden abgebrochen, verschoben oder nicht weiterbetrieben, ist der bis dahin angefallene Aufwand einschließlich bereits reservierter, vorbereiteter oder beauftragter Leistungen zu vergüten.
Bereits entstandene Fremdkosten, Dispositionen, Produktionskosten oder sonstige nicht mehr stornierbare Aufwendungen sind vom Kunden zu erstatten.
Bei kurzfristiger Verschiebung oder Absage vereinbarter Produktionstermine behält sich der Auftragnehmer vor, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
18. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, nicht erreichte Marketingziele, Plattformentscheidungen, technische Ausfälle bei Drittanbietern oder sonstige wirtschaftliche Folgewirkungen wird, soweit rechtlich zulässig, keine Haftung übernommen.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
19. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Terms & Conditions ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit gesetzlich zulässig.